Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument für Immobilienbesitzer. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist – mithilfe einer Farb- und Buchstabenskala. Doch ab Ende Mai 2026 treten EU-weit neue Regeln in Kraft, die auch in Deutschland spürbare Veränderungen mit sich bringen.
Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die konkreten Details sollen im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz geregelt werden. Bis dieses vollständig in Kraft tritt, kann jedoch noch
einige Zeit vergehen.
Neue Skala: Aus A+ bis H wird A bis G
Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft die Bewertungsskala des Energieausweises. Statt der bisherigen Einteilung von A+ bis H gilt künftig eine reduzierte Skala von A bis G – allerdings nur für neu ausgestellte Energieausweise ab Mai 2026.
Dabei werden die Klassen klarer definiert:
- Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten.
- Klasse G umfasst die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands.
Die genauen Grenzwerte legt weiterhin jedes EU-Land selbst fest.
Übergangsphase: Alte Ausweise bleiben gültig
Für Eigentümer wichtig: Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren. Das bedeutet, dass alte und neue Ausweise über mehrere Jahre parallel existieren werden.
Erweiterte Pflicht zur Vorlage
Künftig wird der Energieausweis in mehr Situationen erforderlich sein. Neben Verkauf und Neuvermietung gilt die Pflicht auch:
- bei der Verlängerung von Mietverträgen
- bei größeren Renovierungen, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle betroffen sind oder die Kosten mehr als ein Viertel des Gebäudewerts ausmachen
Bußgelder bleiben bestehen
Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann oder falsche Angaben macht, muss weiterhin mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Eine Ausnahme gilt für selbst genutzte Wohngebäude.
Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?
Die neuen Regelungen erhöhen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Gebäuden innerhalb der EU. Gleichzeitig steigt der Druck auf Eigentümer, die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu verbessern. Besonders Gebäude mit schlechter Einstufung könnten künftig an Attraktivität verlieren – etwa bei Verkauf oder Vermietung.
Fazit
Auch wenn das nationale Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten sich Immobilienbesitzer frühzeitig mit den kommenden Änderungen vertraut machen. Wer rechtzeitig in die energetische Sanierung investiert, kann langfristig profitieren – sowohl finanziell als auch im Hinblick auf den Immobilienwert.
Verfasst von:
Dr. Tanja Reuter
Immobilienberatung
FIDANIA Ahrensburg
tanja.reuter@fidania.de
